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In welchem Bereich können wir Ihnen helfen?
Die Beratung ist kostenlos!
Achtung: Termine für die Renten- und Behindertenbeauftragte bitte direkt mit Frau Petra Hopf vereinbaren.
Gewählter Bereich
Behindertenbeauftragte
Bitte teilen Sie uns mit in welchem Ortsteil Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Beratung ist kostenlos!
Gewählter Bereich
Wie viele Personen werden zu diesem Termin kommen?
(Sie können maximal 2 Personen zufügen)
Personenanzahl
Anzahl: 1
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Gewählter Bereich
Behindertenbeauftragte
Bitte teilen Sie uns den Anlass Ihres Termins mit (Stichworte genügen).
Behindertenbeauftragte: Petra Hopf
zuständig für alle Ortsteile
Es finden individuelle Beratungstermine nach Absprache statt. Hausbesuche sind möglich.
Terminvereinbarung
mobil unter 0162/2612561 oder per E-Mail p@hopfmail.de
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Gewählter Bereich
mögliche Termine
Terminvorschläge
Zuständig für Ihren Ortsteil ist
Maxi Mustermann
Sprechstunde:
jeder letzte Donnerstag im Monat
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sprechstunde:
jeder zweite Donnerstag im Monat
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sprechstunde:
jeder letzte Donnerstag im Monat
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
++ Achtung! In diesem Monat verschiebt sich der Beratungstag! ++
Monat:

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember
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Gewählter Bereich
Behindertenbeauftragte
Ihre Sitzung läuft in 15:00 ab.
Gewählter Bereich
Rentenbeauftragte
Bitte teilen Sie uns ihr Anliegen mit.
Die Beratung ist kostenlos!
Gewählter Bereich
Rentenbeauftragte
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
Für alle Rentenarten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Rentenversicherungsnummer (am besten aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung mit Versicherungsverlauf)
- Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versicherungsnummer; bei privater Krankenversicherung Antragsformular R0821 (von der Krankenkasse ausgefüllt)
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Bankverbindung (BIC und IBAN)
- Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
- Wenn Sie zurzeit Sozialleistungen beziehen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
- wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
- Wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
- Wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag
- Nachweis über Berufsausbildungen (wenn diese noch nicht im Versicherungsverlauf als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet sind)
- Alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die in Ihrem Versicherungsverlauf noch fehlen (z. B. Nachweise über Arbeitslosigkeit, Krankheit o. ä.)
- sofern Kindererziehungs- und/oder Kinderberücksichtigungszeiten noch nicht im Versicherungskonto gespeichert sind Antragsformular V0800 mit Unterschrift des Elternteils, der den Antrag nicht stellt und Geburtsurkunden der Kinder
- Bei anerkannter Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes
- Bei Versicherungszeiten im Ausland: Name und Sitz des Rentenversicherungsträgers, Versicherungsnummer, Beitragsbescheinigungen, Arbeitsbuch oder sonst. Nachweise
- Vertriebene und Spätaussiedler: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung
- Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
- Für die „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“: Auflistung wie und wo Sie bisher krankenversichert waren (i. d. R. ab 1989). Damit die Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Pflichtversicherung in der KVdR in Betracht kommt.
- Wenn Sie eine Beamtenpension oder eine Betriebs- oder Zusatzrente erhalten: Name, Anschrift und Aktenzeichen von der zahlenden Stelle
Bitte klicken Sie auf das blaue Plus, um die benötigten Unterlagen anzusehen!
… für die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) zusätzlich:
- Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften und Nachweise dazu Antragsformular R665 bei Arbeitsentgelt (vom Arbeitgeber ausgefüllt)
- Bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung vom verstorbenen Versicherten (wurde noch keine Rente bezogen aktuelle Rentenauskunft und Rentenversicherungsnummer)
... für die Waisenrente zusätzlich:
- Sterbeurkunde des Elternteils
- Geburtsurkunde der Waise
- Bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis (auch Schule/Studium) oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch den Kindergeldbescheid, wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht); sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstbescheinigung Antragsformular R0616
- Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden)
… für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich:
- ggf. Antragsformular R0210 ausgefüllt mitbringen
- Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
- Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte (Unterlagen und medizinische Befunde der letzten zwei Jahre)
- Alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen, z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
- Daten zu Ihren Krankenhaus- und Rehaufenthalten der letzten Jahre
- chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe
- Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde falls noch nicht vorgelegt
- Versicherungsverlauf
soweit Zeiten noch nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder sofern Kindererziehungs- und/oder Kinderberücksichtigungszeiten noch nicht im Versicherungskonto gespeichert sind. Antragsformular V0800 mit Unterschrift des Elternteils, der den Antrag nicht stellt
- Falls Kindererziehung nicht ausschließlich in Deutschland: Bescheinigung Einwohnermeldeamt von wann bis wann Sie und Ihre Kinder in Deutschland wohnhaft gemeldet waren/sind (Meldebescheinigung)
- Berufsausbildungsvertrag, Abschlusszeugnis, sonst. Nachweis über Berufsausbildung (wenn noch nicht im Versicherungsverlauf als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- Facharbeiter-/Gehilfenbrief
- Nachweise über Schulbesuch oder Studium ab dem 17. Lebensjahr
- Bescheinigung des Arbeitsamtes oder der Agentur für Arbeit über Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Nachweise über sonstige fehlende Beitragszeiten (z. B. Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise zur Sozialversicherung, zu Wehr- oder Ersatzdienst, Bescheinigungen von Krankenkassen etc.)
- Bei Beitragszahlungen an ausländische Rentenversicherungsträger: Name und Sitz des Rentenversicherungsträgers, Versicherungs-Nummer, Beitragsbescheinigungen, Arbeitsbuch oder sonstige Nachweise über Versicherungszeiten im Ausland
- Vertriebene und Spätaussiedler: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung
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Rentenbeauftragte
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
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Seniorenbeauftragte
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Bitte teilen Sie uns den Grund Ihres Termins mit (Stichworte genügen).
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Seniorenbeauftragte
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