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Einwohnermeldeamt
Standesamt
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Schritt 1
1 2 3 4 5Beglaubigungen
An-, Um- und Abmeldungen
Ausweise
Zeugnisse / Bescheinigungen
Gewerbeangelegenheiten
Geburt in Schwarzenbruck
Führerschein
Heirat
Kirchenaustritt
Nachbeurkundungen
Namenserklärungen
Sterbefall in Schwarzenbruck
Vaterschaftsanerkennung
Geschlechtseintrag ändern
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Schritt 2
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Beglaubigung von Dokumenten
(bis zu 5 Seiten)
<p>Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie sich ein Dokument offiziell beglaubigen lassen möchten. </p><p><strong>Bitte beachten ! </strong></p><p><strong>Bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten.</strong><br><strong>Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:</strong><br><br><strong>- Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht)</strong><br><strong>- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht /Vereinsregister)</strong><br><strong>- Grundbuchauszüge (Amtsgericht / Grundbuchamt)</strong><br><strong>- Personenstandsurkunden, das sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden (beim Standesamt des Austellungsortes)</strong></p><p><strong>Private Verträge, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten beglaubigt der Notar (öffentliche Beglaubigung).</strong></p><p><br><strong>Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke sind bei der Rentenantragsstelle zur Beglaubigung vorzulegen.</strong><br> </p><p>Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Die Gemeinde Schwarzenbruck kann Beglaubigungen von Abschriften vornehmen, wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Schul-, Hochschul- und Berufsabschlusszeugnisse. Ebenso werden amtliche Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen erstellt.<br><br>Bei maschinell unterschriebenen Dokumenten kann die Echtheit des Originals nur erschwert geprüft werden, im Zweifelsfall wird die Ausführung der Beglaubigung abgelehnt. Bescheide, wie z.B. BaföG oder ARGE-Bescheide, werden ausschließlich maschinell erstellt. Diesen Bescheiden fehlen die Echtheitsmerkmale eines Originaldokuments und können daher nicht amtlich beglaubigt werden. Die Behörden, die maschinell erstellte Bescheide fertigen, können bei Bedarf, z.B. als Nachweis für die Rundfunkbeitragspflicht-Befreiung/Ermäßigung, auch Bescheide mit Unterschrift erstellen.<br><br><br> </p>
Beglaubigung von Dokumenten
(mehr als 5 Seiten)
<p>Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie sich ein Dokument offiziell beglaubigen lassen möchten. </p><p><strong>Bitte beachten ! </strong></p><p><strong>Bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten.</strong><br><strong>Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:</strong><br><br><strong>- Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (Amtsgericht / Vormundschaftsgericht)</strong><br><strong>- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht I/Vereinsregister)</strong><br><strong>- Grundbuchauszüge (Amtsgericht /Grundbuchamt)</strong><br><strong>- Personenstandsurkunden, das sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden (beim Standesamt des Austellungsortes)</strong></p><p><strong>Private Verträge, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten beglaubigt der Notar (öffentliche Beglaubigung).</strong></p><p><strong>Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke sind bei der Rentenantragsstelle zur Beglaubigung vorzulegen.</strong><br><br>Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Die Gemeinde Schwarzenbruck kann Beglaubigungen von Abschriften vornehmen, wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Schul-, Hochschul- und Berufsabschlusszeugnisse. Ebenso werden amtliche Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen erstellt.<br><br>Bei maschinell unterschriebenen Dokumenten kann die Echtheit des Originals nur erschwert geprüft werden, im Zweifelsfall wird die Ausführung der Beglaubigung abgelehnt. Bescheide, wie z.B. BaföG oder ARGE-Bescheide, werden ausschließlich maschinell erstellt. Diesen Bescheiden fehlen die Echtheitsmerkmale eines Originaldokuments und können daher nicht amtlich beglaubigt werden. Die Behörden, die maschinell erstellte Bescheide fertigen, können bei Bedarf, z.B. als Nachweis für die Rundfunkbeitragspflicht-Befreiung/Ermäßigung, auch Bescheide mit Unterschrift erstellen.<br><br> </p>
Beglaubigung von Unterschriften
(Hinweis: Unterschrift erst vor Sachbearbeiter im Einwohneramt leisten)
<p>Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie sich eine Unterschrift offiziell beglaubigen lassen möchten.<br>Hinweis: Die Unterschrift ist erst vor Sachbearbeiter im Einwohneramt zu leisten.</p>
Anmeldung aus dem Ausland
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schwarzenbruck anmelden möchten.
Kirchenaustritt
Austritt aus der Kirche
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten. <br>Voraussetzung ist, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Schwarzenbruck gemeldet sind.
Anmeldung aus dem Inland
(gilt für Anmeldung Haupt- und Nebenwohnsitz)
"Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schwarzenbruck anmelden möchten."
Ummeldung
(bei Umzug innerhalb der Gemeinde Schwarzenbruck)
"Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schwarzenbruck anmelden möchten."
Abmeldung einer Nebenwohnung
(Voraussetzung Haupt-oder Nebenwohnsitz in Schwarzenbruck)
"Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz abmelden möchten."
Abmeldung ins Ausland
"Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schwarzenbruck abmelden möchten."
Antrag Personalausweis
"Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten."
Antrag Reisepass oder Expressreisepass
Antrag Reisepass oder Expressreisepass
Antrag eID Karte
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie die E-ID für EU- und EWR-Bürger beantragen möchten.
Vaterschaft nachträglich anerkennen (Geburt bereits beurkundet)
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie nach Beurkundung der Geburt, die Vaterschaft oder Mutterschaft zu einem Kind anerkennen oder eine Zustimmungserklärung beurkunden lassen wollen.Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter erfolgen meist bei einem gemeinsamen Termin.Wenn Sie auch ein gemeinsames Sorgerecht erklären möchten, können Sie beide Erklärungen zusammen beim Jugendamt abgeben.
Antrag vorläufiger Personalausweis
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen möchten.
Abholung Personalausweis/Reisepass
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie ihren Personalausweis abholen wollen
Vaterschaft VOR Beurkundung der Geburt anerkennen
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes, die Vaterschaft anerkennen möchten. <br><br>Bei dem Termin müssen beide Elternteile des Kindes vorsprechen. <br><br>Wenn Sie auch ein gemeinsames Sorgerecht erklären möchten, können Sie beide Erklärungen zusammen beim Jugendamt abgeben.
Abholung Führerschein
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren Führerschein abholen möchten.
Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis/Reisepass
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen den Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises oder Reisepasses melden möchten.
Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis oder Reisepass
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen den Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises oder Reisepasses widerrufen möchten.
Nachträgliche Anschriftenänderung Personalausweis/Reisepass/eID
Nachträgliche Anschriftenänderung Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/eID
Personalausweis:Nachträgliches Einschalten eID oder Nachträgliche Änderung PIN
Personalausweis:Nachträgliches Einschalten eID oder Nachträgliche Änderung PIN
polizeiliches Führungszeugnis
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchten.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen Gewerbezentralregisterauszug beantragen möchten.
Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie eine Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung beantragen möchten.
Gewerbeanmeldung
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie ein Gewerbe an, ab- oder ummelden möchten.
Gewerbeummeldung
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie ein Gewerbe an, ab- oder ummelden möchten.
Sonstiges
Sonstiges
Änderung der Hauptwohnung
Sie haben bereits einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Schwarzenbruck. Es ändert sich nur der Status (Nebenwohnung wird Hauptwohnung)
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren bisherigen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz ändern möchten.Sie haben bereits einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Schwarzenbruck. <br> Es ändert sich nur der Status (Nebenwohnung wird Hauptwohnung).
Führerscheinantrag
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie einen Führerscheinantrag abgeben möchten.
Gewerbeabmeldung
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie ein Gewerbe an, ab- oder ummelden möchten.
Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung benötigen.
Geburt anzeigen und (erste Geburtsurkunde) beantragen
Wenn Ihr Kind in Schwarzenbruck zur Welt gekommen ist, ist das Standesamt Schwarzenbruck für die Beurkundung der Geburt zuständig. <br><br>Das gilt unabhängig vom Wohnsitz der Eltern. <br><br>Diesen Termin benötigen Sie nur, wenn im Einzelfall eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Meist ist diese jedoch nicht notwendig. <br><br>Bitte wenden Sie sich vorab an das Standesamt zur Klärung des weiteren Verfahrens.<br><br>
Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland beantragen/Beratung
In der Regel brauchen Sie als deutscher Staatsbürger für Ihre Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Dokument bescheinigt, dass das Paar heiraten darf. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind.>Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig. Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder Nebenwohnsitz in Schwarzenbruck haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen. Je nach konkretem Fall, sind dafür unterschiedliche Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns, was Sie mitbringen müssen.
Eheschließung anmelden (beide deutsch)
Diesen Termin benötigen Sie, um Ihre Eheschließung anzumelden, wenn Sie beide Deutsche sind. <br><br>Mindestens ein Verlobter muss in Schwarzenbruck wohnen. </p><p>Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung ab Anmeldedatum nur 6 Monate gültig ist.<br><br>Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen Sie tatsächlich mitbringen müssen.
Eheschließung anmelden (mindestens ein/e Verlobte/r hat eine ausländische Staatsangehörigkeit)
Diesen Termin benötigen Sie, um Ihre Eheschließung anzumelden, wenn ein Eheschließender oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.<br><br>Mindestens ein Verlobter muss in Schwarzenbruck wohnen. <br><br>Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung ab Anmeldedatum nur 6 Monate gültig ist.<br><br>Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen Sie tatsächlich mitbringen müssen.
Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
Sie können Ihre, im Ausland beurkundete, Geburt oder Eheschließung beim Standesamt nachbeurkunden lassen, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Sie in Schwarzenbruck wohnen oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt haben. Bei Nachbeurkundung einer Eheschließung genügt es, wenn ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.<br><br>Ein Sterbefall kann beim Standesamt nachbeurkundet werden, wenn der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war, sich der Sterbefall im Ausland ereignet hat und der Verstorbene in Schwarzenbruck gemeldet war. Sie erhalten im Anschluss deutsche Personenstandsurkunden.
Familiennamen während der Ehe ändern
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie während des Bestehens Ihrer Ehe, Ihren Familiennamen ändern möchten. </p><p>Sie haben dabei folgende Möglichkeiten: Sie können nachträglich einen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen erklären. Ein Doppelname ist nur für einen Ehegatten möglich. Der Geburtsname/bisherige Familienname des Mannes oder der Frau kann zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Dafür müssen beide Ehegatten gemeinsam vorsprechen. Der Ehename kann während der Ehe nicht mehr abgelegt werden. Der Begleitname kann einmal hinzugefügt und einmal widerrufen werden. Sofern einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist, kann auch eine Namensvariante nach ausländischem Recht erklärt werden. </p><p><strong>Weitergehende Informationen erhalten Sie im Standesamt.</strong>
Familiennamen eines minderjährigen Kindes ändern
Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie nach Beurkundung der Geburt, den Namen eines minderjährigen Kindes ändern möchten. </p><p>Sie können unter anderem folgende Namenserklärungen beurkunden lassen: Namenserteilung, Neubestimmung des Familiennamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge und Einbenennung. <br><br><strong>Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie im Standesamt.</strong>
Früheren Familiennamen nach Eheauflösung wieder annehmen
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie nach Auflösung einer Ehe, einen früheren Familiennamen wieder annehmen möchten.<br><br>Ihre vorangegangene Ehe muss bereits aufgelöst sein. Im Fall einer Scheidung muss diese bereits rechtskräftig sein. <br><br>Sie können diese Namenserklärung abgeben, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich ihre Namensführung aus einem anderen Grund nach deutschem Recht richtet. <br><br>Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie im Standesamt.
Namen von Vertriebenen/Spätaussiedlern und eingebürgerten Personen angleichen
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und diesen an das deutsche Recht angleichen möchten. <br><br>Sie können diese Erklärung abgeben, wenn Sie Spätaussiedler oder eingebürgert sind. </p><p>Die Erklärung ist nur einmal möglich und unwiderruflich. <br><br>Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben, die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen, d. h. alle müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. <br><br>Soll der Ehename geändert werden, müssen beide Ehegatten vorsprechen. <br><br><strong>Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie im Standesamt.</strong>
Namenserklärung vor oder bei der Geburt
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes bzw. vor der Beurkundung Ihres in Schwarzenbruck geborenen Kindes, eine Namenserklärung für dieses abgeben möchten. </p><p>Bitte beachten Sie dazu folgendes: <br><br>Wenn bereits eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet wurde, kann eine Namenserklärung für das Kind abgegeben werden, wenn: <br>- die Mutter allein sorgeberechtig ist, das Kind als Geburtsnamen aber den Familiennamen des Vaters führen soll. <br>- die gewünschte Namensführung nach deutschen Recht nicht möglich ist und das Kind den Geburtsnamen nach dem ausländischen Recht eines Elternteils führen soll. <br><br>Miteinander verheiratete Eltern können für Ihr Kind vor Geburt eine Namenserklärung abgeben, wenn die gewünschte Namensführung nach deutschen Recht nicht möglich ist und das Kind den Geburtsnamen nach dem ausländischen Recht eines Elternteils führen soll. <br><br><strong>Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.</strong>
Reihenfolge der Vornamen ändern
Sie benötigen diesen Termin, wenn Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen verändern möchten. </p><p><br>Sie können Ihre Vornamen beim Standesamt Schwarzenbruck in eine andere Reihenfolge sortieren, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Schwarzenbruck geboren sind oder in Schwarzenbruck wohnen. <br><br>Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben, die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen, d. h. alle müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. <br><br><strong>Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt</strong>
Sterbefall anzeigen (das übernimmt i. d. R. ihr beauftragter Bestatter für Sie)
Diesen Termin benötigen Sie, wenn es in Ihrer Familie einen aktuellen Sterbefall gibt oder Sie als Bestattungsinstitut von Angehörigen beauftragt wurden, einen aktuellen Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen. <br>Bitte beachten Sie, dass nur Sterbefälle, die sich in Schwarzenbruck ereignet haben beim Standesamt Schwarzenbruck angezeigt werden können. <br><br>Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.
Geschlechtseintrag ändern
Änderung des Geschlechtseintrages anmelden (1. Schritt)
<p>Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird. Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen. Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten: </p> <ul> <li>Schritt 1 – Änderung des Geschlechtseintrags anmelden. Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an.</li> <li>Schritt 2 – Neuen Geschlechtseintrag erklären. Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.</li></ul>
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Schritt 3
1 2 3 4 5Titel Beschreibung
Bitte beachten Sie dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist. Wenn Sie nur Ihren Wunschtermin für die Eheschließung bei uns anzeigen möchten, machen Sie das bitte telefonisch bei uns im Standesamt.
WEITER
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Schritt 3
1 2 3 4 5Grund des Termins:
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Schritt 4
1 2 3 4 5Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- persönliche Vorsprache (falls es sich um ein Kind handelt muss auch Kind mitkommen)
- bisheriger Personalausweis
- Geburtsurkunde (ledig) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Schwarzenbruck
- Heiratsurkunde (verheiratet/geschieden/verwitwet) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Schwarzenbruck
- bei Kindern unter 16 Jahren Einverständniserklärung von beiden Elternteilen und deren Personalausweis (reicht in Kopie). ODER Nachweis über alleiniges Sorgerecht. Ein Elternteil muss zur Beantragung mit kommen.
- Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen (bar oder mit EC-Karte möglich)
Gebühr(en)
(Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich)
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1 2 3 4 5Ihre Sitzung läuft in 15:00 Minuten ab.
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1 2 3 4 5Sehr geehrte(r) Frau Mustermann
vielen Dank für Ihre Terminanfrage.
Hiermit bestätigen wir folgenden Termin:
Einwohnermeldeamt
Regensburger Straße 16
90592 Schwarzenbruck
Um Ihr Anliegen:
vollständig zu bearbeiten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu dem Termin mit:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- persönliche Vorsprache (falls es sich um ein Kind handelt muss auch Kind mitkommen)
- bisheriger Personalausweis
- Geburtsurkunde (ledig) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Schwarzenbruck
- Heiratsurkunde (verheiratet/geschieden/verwitwet) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Schwarzenbruck
- bei Kindern unter 16 Jahren Einverständniserklärung von beiden Elternteilen und deren Personalausweis (reicht in Kopie). ODER Nachweis über alleiniges Sorgerecht. Ein Elternteil muss zur Beantragung mit kommen.
- Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen (bar oder mit EC-Karte möglich)
Gebühr(en)* dafür sind:
XX EUR
* Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich
Eine Bestätigung Ihres Termins wird an folgende E-Mail-Adresse gesendet:
max.mustermann@musterdomain.de
Schritt 8
1 2 3 4 5Sehr geehrte Frau Mustermann
hiermit bestätigen wir die Stornierung am:
Einwohnermeldeamt
Regensburger Straße 16
90592 Schwarzenbruck
Zum Anliegen:
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Verwaltung in der
Gemeinde Schwarzenbruck